UG bzw Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in Deutschland im Zuge der Reform des Rechts der GmbH durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt (§ 5a GmbHG). Sie ist keine neue Rechtsform, sondern eine GmbH mit einem geringeren als dem Mindestkapital gem. § 5a GmbHG und mit einer besonderen Bezeichnung. Sie ist juristische Person und (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und muss ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.

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